{"id":432,"date":"2023-05-03T22:35:36","date_gmt":"2023-05-03T22:35:36","guid":{"rendered":"https:\/\/pausenengel.de\/?page_id=432"},"modified":"2023-05-05T21:24:00","modified_gmt":"2023-05-05T21:24:00","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pausenengel.de\/?page_id=432","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br>1. Der Verein hat den Namen \u201ePausenengel e.V.\u201c<br>\u2013 im Folgenden \u201eVerein\u201c genannt \u2013<br>2. Der Verein hat seinen Sitz in Aschaffenburg und soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg<br>eingetragen werden. Nach Eintragung f\u00fchrt der Verein den Namen \u201ePausenengel e.V.\u201c<br>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweckbestimmung<\/strong><br>1. Der Zweck des Vereins ist:<br>a) F\u00f6rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung<br>b) F\u00f6rderung der Jugendhilfe<br>c) F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens<br><br>2. Der Zweck wird umgesetzt durch folgende Ma\u00dfnahmen:<br>a) Die ideelle und finanzielle F\u00f6rderung der Ausbildung, Weiterbildung, Begleitung und Nachhaltigkeit der\u00a0T\u00e4tigkeiten von Kindern und Jugendlichen, die als Pausenengel in der Schule t\u00e4tig sind.<br>b) Die Beschaffung und Weiterleitung von finanziellen Mitteln, sowie die finanzielle F\u00f6rderung der\u00a0Ausbildung von Kindern und Jugendlichen f\u00fcr das Projekt der Pausenengel im Bereich der Gewaltpr\u00e4vention,\u00a0Mobbingpr\u00e4vention und F\u00f6rderung der Zivilcourage.<br>c) Der Kinder- und Jugendschutz im Internet.<br>d) Die Erhaltung der p\u00e4dagogischen Werte des Projektes Pausenengel:<br>Zivilcourage, Fairness, Leistungsbereitschaft, Disziplin, P\u00fcnktlichkeit, Toleranz, Teamgeist, H\u00f6flichkeit,\u00a0Freundlichkeit, Selbstst\u00e4ndigkeit, Selbstverantwortlichkeit, Empathie, Achtsamkeit, Aufmerksamkeit,\u00a0Sozialisation, Integration, Kreativit\u00e4t, Hilfsbereitschaft, Inklusion.<br>e) Bereitstellung von Lehrmitteln, Sachmitteln und Zuwendungen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der\u00a0Satzungszwecke.<br>f ) Finanzielle Erm\u00f6glichung von Aus- und Fortbildungsm\u00f6glichkeiten der Kinder- und Jugendlichen, die als\u00a0Pausenengel an ihrer Schule im Projekt Pausenengel mitarbeiten.<br>g) Finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die als Pausengel t\u00e4tigen Kinder- und Jugendlichen, um ihnen die Teilnahme\u00a0an Seminaren, Kinderkongressen und gemeinsamen Fahrten zu erm\u00f6glichen. Diese sollen den Teamgeist\u00a0und die Kooperation der Kinder und Jugendlichen untereinander f\u00f6rdern und st\u00e4rken.<br>h) Finanzelle Unterst\u00fctzung von Freizeiten, Ausfl\u00fcgen und Fahrten die die Sozialkompetenz, Toleranz, Hilfsbereitschaft\u00a0und Fairness der Kinder- und Jugendlichen im Projekt der Pausenengel festigen und vertiefen.<br>i) Der Verein kann auch als F\u00f6rderverein nach \u00a7 58 Nr. 1 AO t\u00e4tig sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzige Zwecke<\/strong><br>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c&nbsp;der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Selbstlose T\u00e4tigkeit<\/strong><br>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mittelverwendung<\/strong><br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 T\u00e4tigkeitsverg\u00fctungen<\/strong><br>T\u00e4tigkeitsverg\u00fctungen (Verg\u00fctungen f\u00fcr Arbeits- oder Zeitaufwand, Fahrtkosten) an Personen, die f\u00fcr den Verein t\u00e4tig sind, k\u00f6nnen vom Vorstand beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung kann eine j\u00e4hrliche pauschale T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung f\u00fcr Vorstandsmitglieder beschlie\u00dfen im Sinne des \u00a7 3 Nr. 26 a Einkommenssteuergesetz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliedschaft<\/strong><br>Ordentliches Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu f\u00f6rdern. Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder. F\u00f6rdermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins bet\u00e4tigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise f\u00f6rdern und unterst\u00fctzen. Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierf\u00fcr ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br>Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar\u00fcber hinaus das Recht, gegen\u00fcber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck \u2013 auch in der \u00d6ffentlichkeit \u2013 in ordnungsgem\u00e4\u00dfer Weise zu unterst\u00fctzen. Durch die Aufnahme in den Verein werden die Satzung, Ordnungen und Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane f\u00fcr neue Mitglieder bindend.<br><strong><br>\u00a7 9 Beginn\/Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br>Die Mitgliedschaft muss gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschlie\u00dfend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgr\u00fcnde dem\/der Antragsteller\/-in mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche K\u00fcndigung zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahrs unter Einhaltung\u00a0einer dreimonatigen Frist gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden. Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das\u00a0Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft und\/oder das\u00a0Ansehen oder die Interessen des Vereins schwerwiegend sch\u00e4digt. Weiterhin, wenn das Mitglied die Beitrags- und sonstigen\u00a0Zahlungsverpflichtungen trotz zweifacher Mahnung an die angegebene Mitgliederadresse nicht erf\u00fcllt oder bei Nichtteilnahme\u00a0am Lastschriftverfahren. \u00dcber den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedsverh\u00e4ltnis. Eine\u00a0R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Spenden oder sonstigen Unterst\u00fctzungsleistungen ist grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch\u00a0des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br>F\u00fcr die H\u00f6he der j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitr\u00e4ge, F\u00f6rderbeitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren ist die jeweils g\u00fcltige Beitragsordnung ma\u00dfgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Organe des Vereins<\/strong><br>Organe des Vereins sind<br>1. der Vorstand,<br>2. die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><br>1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben auch zur Beschlussfassung:<br>a) den Jahresbericht entgegenzunehmen und zu beraten<br>b) die Entlastung des Vorstands und Kassenpr\u00fcfers,<br>c) Wahl des Vorstands und der Kassenpr\u00fcfer, \u00fcber die Satzung, \u00c4nderungen der Satzung sowie die Aufl\u00f6sung des Vereins zu bestimmen,<br>d) Beschlussfassung \u00fcber die Beitragsordnung sowie deren \u00c4nderungen,<br>e) \u00fcber Antr\u00e4ge, die durch den Vorstand der Mitgliederversammlung vorgelegt werden, zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Gesch\u00e4ftsjahr, nach M\u00f6glichkeit im ersten Halbjahr des Gesch\u00e4ftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt vier&nbsp;Wochen vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekanntgegebene Mitgliedsadresse wenn m\u00f6glich per e-Mail.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:<br>a) Bericht des Vorstands,<br>b) Bericht des Kassenpr\u00fcfers,<br>c) Entlastung des Vorstands,<br>d) Wahl des Vorstands und von zwei Kassenpr\u00fcfer\/-innen, sofern dies ansteht,<br>e) Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr,<br>f ) Festsetzung der Beitr\u00e4ge f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr bzw. zur Verabschiedung und \u00c4nderung der Beitragsordnung,<br>h) Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Antr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich mit Begr\u00fcndung einzureichen. Nachtr\u00e4glich eingereichte Tagesordnungspunkte m\u00fcssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Diese sp\u00e4teren Antr\u00e4ge \u2013 sowie auch w\u00e4hrend der Mitgliederversammlung gestellte Antr\u00e4ge \u2013 m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Antr\u00e4ge zustimmt (Dringlichkeitsantr\u00e4ge).<\/p>\n\n\n\n<p>5. Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung unverz\u00fcglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Der\/die Vorsitzende oder eine\/r seiner Stellvertreter\/-innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des\/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine\/n besonderen Versammlungsleiter\/-in bestimmen. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von einem Monat nach der Mitgliederversammlung niedergelegt. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer \/ Schriftf\u00fchrerin zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Stimmrecht\/Beschlussf\u00e4higkeit<\/strong><br>1. Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes nat\u00fcrliche Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Stimme, die nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden darf. Eine Stimmrechts\u00fcbertragung ist ausgeschlossen.<br><br>2. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br><br>3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.<br><br>4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuf\u00fchren, wenn dies mit einer Quote von 25 % der an der Beschlussfassung teilnehmenden stimmberechtigten Mitglieder ausdr\u00fccklich verlangt wird. Abstimmungen erfolgen ansonsten durch Handzeichen\/Handheben und werden in offener Abstimmung durchgef\u00fchrt.<br><br>5. Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung werden allen Vereinsmitgliedern zuvor mit der Tagesordnung schriftlich mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Vorstand<\/strong><br>1. Der Gesamtvorstand setzt sich wie folgt zusammen:<br>a) ein\/eine 1. Vorsitzende\/r<br>b) ein\/eine stellvertretende\/r Vorsitzende\/r<br>c) ein\/eine Schatzmeister\/-in<br>d) ein\/eine Schriftf\u00fchrer\/-in<br>e) sowie bis zu vier Beisitzern.<br><br>2. Sie werden einzeln von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von jeweils zwei Jahren gew\u00e4hlt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zul\u00e4ssig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner\/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung im Amt.<br><br>3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung. Er kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben und besondere Aufgaben\/Projekte unter seinen Mitgliedern verteilen oder Aussch\u00fcsse f\u00fcr deren Bearbeitung einsetzen.<br><br>4. Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der\/die erste Vorsitzende, der\/die stellvertretende Vorsitzende, der\/die Schatzmeister\/-in.<br>Jedes Vorstandmitglied kann allein den Verein vertreten. Im Innenverh\u00e4ltins werden wichtige Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\/des 1. Vorsitzenden.<br><br>5. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Sitzungen, die von dem\/der Schriftf\u00fchrer\/-in grunds\u00e4tzlich schriftlich\u00a0und unter Bekanntgabe einer vorl\u00e4ufigen Tagesordnung mit einer Frist von nicht weniger als einer Woche\u00a0einberufen werden. Die Vorstandschaft beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig,\u00a0wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen\u00a0Umlaufverfahren mit 2\/3 Mehrheit zuvor zugestimmt wird. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br><br>6. Beschl\u00fcsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von dem\/der Schriftf\u00fchrer\/-in\u00a0unterzeichnet und sind allen Vorstandsmitgliedern zuzuleiten.<br><br>7. Satzungs\u00e4nderungen die vom Finanzamt oder dem Amtsgericht (Vereinsregister) oder anderen Beh\u00f6rden f\u00fcr\u00a0notwendig erachtet werden, kann der Vorstand beschlie\u00dfen. Die \u00c4nderung ist bei der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung\u00a0den Mitgliedern darzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><br>\u00dcber die Jahresmitgliederversammlung sind bis zu zwei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Dauer von zwei\u00a0Jahren zu w\u00e4hlen. Diese d\u00fcrfen weder\u00a0dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angeh\u00f6ren und keine Besch\u00e4ftigten des Vereins sein. Der\/die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung\u00a0zu \u00fcberpr\u00fcfen sowie mindestens einmal j\u00e4hrlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die\u00a0Pr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand get\u00e4tigten Ausgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben den\u00a0Vorstand und die Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Verm\u00f6gensbindung<\/strong><br>Die Einberufung einer Mitgliederversammlung, mit der die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlossen werden soll, hat mindestens vier&nbsp;Wochen vor dem Termin zu erfolgen, wobei jedem Mitglied mit der schriftlichen Einladung unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung&nbsp;ausdr\u00fccklich auch die wesentlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr den Antrag auf Aufl\u00f6sung schriftlich zur Verf\u00fcgung gestellt werden m\u00fcssen.<br>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Aschaffenburg,&nbsp;die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke der F\u00f6rderung der Kinder- und Jugendhilfe zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Liquidatoren<\/strong><br>Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschlie\u00dft. Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gr\u00fcndungsversammlung am 01. November 2012 beschlossen. Die Gr\u00fcndungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr1. Der Verein hat den Namen \u201ePausenengel e.V.\u201c\u2013 im Folgenden \u201eVerein\u201c genannt \u20132. Der Verein hat seinen Sitz in Aschaffenburg und soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Aschaffenburgeingetragen werden. Nach Eintragung f\u00fchrt der Verein den Namen \u201ePausenengel e.V.\u201c3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweckbestimmung1. 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